AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma feinblech-kult, Inhaber: Lars Lange

§ 1 Allgemeine Vermietungsbedingungen
Die Firma feinblech-kult vermietet einen Oldtimer gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Mieterin / der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Die Mieterin / Der Mieter erklärt, dass sie/er zur Auftragserteilung berechtigt und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist.

§ 2 Berechtigte Fahrerin / Fahrer
– Die Mieterin / der Mieter sichert zu, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Oldtimer zu sein ( Führerschein Klasse B, alte Klasse 3 ).
– Die Mieterin / der Mieter ist mindestens 25 und maximal 68 Jahre alt und besitzt den Führerschein seit mindestens 5 Jahren.
– Weitere Fahrerinnen / Fahrer sind im Mietvertrag zu benennen.
– Andere als die im Mietvertrag benannten Personen sind nicht zur Führung des Oldtimers berechtigt.
– Die Mieterin / der Mieter sollte Mitglied in einem Automobilclub sein ( z.B. ADAC plus, AvD )
– Eine Untervermietung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen.

§ 3 Nutzung des Oldtimers / Unterstellung über Nacht
– Der Oldtimer ist nur innerhalb Deutschlands zu nutzen
– Es darf nicht an Wettrennen, Geländefahrten oder ähnliche Veranstaltungen teilgenommen werden
– Die Mieterin / der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Vermieter in Folge des Umstands geltend machen, der von der Mieterin / dem Mieter zu vertreten ist oder in seinen     Pflicht- und Risikobereich fällt. Insbesondere haftet die Mieterin / der Mieter für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Oldtimers anfallenden Gebühren, Abgaben, Buß- oder Strafgelder.
– Der Oldtimer ist generell bei Verlassen des Fahrzeuges ordnungsgemäß zu verriegeln.
– Insofern der Oldtimer über Nacht gemietet wurde, ist von der Mieterin / dem Mieter für eine sichere, verschlossene Unterbringung ( bewachter Parkplatz, Tiefgarage, Garage ) zu sorgen.

§ 4 Mietvertrag, Zustandekommen/ Zahlung / Mietdauer / Übergabe / Rückgabe
– Der Mietvertrag kommt erst mit Unterzeichnung bzw. Zusendung der schriftlichen Vertragsbestätigung zustande.
– Die Zahlung der vereinbarten Mietsumme hat per Überweisung binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf das benannte Konto zu erfolgen.
In Ausnahmefällen ist Barzahlung möglich.
– Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von € 500,- in bar beim Vermieter zu hinterlegen.

– Der Mietvertrag gilt von Übergabe des Oldtimers bis zur Rückgabe an den Vermieter. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.
– Es wird jeweils ein Protokoll vor Übergabe und nach Rückgabe des Oldtimers gemacht, in dem Beschädigungen, Mängel, KM-Stand und Kraftstoffvorrat festgehalten werden.
– Überschreitungen der im Mietpreis inkludierten KM werden mit € 0,60 je KM berechnet.
– Verschmutzungen des Oldtimers ( nach Rückgabe ) im normalen Rahmen werden vom Vermieter beseitigt, bei erheblicher Verschmutzung werden die Reinigungskosten nach Aufwand ( € 40,- je angefangener Stunde ) in Rechnung gestellt.
– Überschreitungen der Mietzeit werden mit € 40,- je angefangener Stunde berechnet.
– Falls das Fahrzeug vor Rückgabe nicht betankt wurde, wird dementsprechend der Kraftstoff aufgefüllt und die Kosten zzgl. einer Pauschale von € 40,- berechnet.

§ 5 Rücktritt vom Mietvertrag / Widerrufsrecht / Stornierung
– Der Vermieter kann von dem Vertrag vor Übergabe des Oldtimers zurücktreten, wenn schwerwiegende Beschädigungen nicht vor Vertragsbeginn behoben werden können. Die Mieterin / der Mieter ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter bemüht sich, dem Mieter ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Es steht dem Mieter in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch zu.
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Annahme des Mietvertrages jederzeit zu verweigern.

-Die Mieterin / der Mieter können vom Vertrag zurücktreten, es gelten jedoch folgende Stornierungsbedingungen:
a. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises fällig
b. Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 80 % des Mietpreises fällig
c. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Mietbeginn wird der volle Mietpreis fällig.

-Die Rückgabe eines Gutscheins ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum möglich, hier fällt jedoch eine Stornierungsgebühr von 50 % des Gutscheinbetrages an.

Hierzu sei der rechtliche Hinweis gegeben: Automietverträge sind laut EUGH eine Beförderungsdienstleistung (Az C-336/03). Beförderungsdienstleistungen sind vom siebentägigen Rücktrittsrecht bei Ferngeschäften ausgenommen (EU-Fernabsatzrichtlinie). Somit ist eine kostenlose Stornierung dieses Vertrages durch den Mieter nicht möglich. Der Unterzeichnende sollte sich hierüber im Klaren sein.

§ 6 Haftung des Vermieters
– Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
– Es ergibt sich also keine Haftung für den Vermieter durch die Folgen z.B. eines Unfalls, nicht vorhersehbare Pannen oder Verschulden dritter.

§ 7 Haftung des Mieters
– Im Falle eines Schadens ist unverzüglich der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen.
Jegliche Handlungen in Bezug auf den gemieteten Oldtimer sind mit dem Vermieter abzusprechen. Bei Unfällen ist die Anerkenntnis gegnerischer Ansprüche bzw. der Schuld am Unfall untersagt. Die Mieterin /der Mieter muss einen Unfallbericht mit Unfallskizze und Namen und Anschriften der beteiligten Personen / Kennzeichen und Versicherungsnummer der Fahrzeuge erstellen.
– Die Mieterin / der Mieter haftet im selbstverursachten Schadenfall mit maximal € 1.000,- Selbstbeteiligung, insofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Sie / Ihn entstanden ist. In letzteren Fällen haftet die Mieterin / der Mieter vollumfänglich.
– Die Mieterin / der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung ( auch von nicht legitimierten Personen ) entstehen, in voller Höhe.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Klauseln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht des Betriebssitzes der Firma feinblech-kult.